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Schwache Strafen

Ladendiebstahl verursacht Milliardenverluste im Lebensmittelhandel

Der Handelsverband Deutschland mahnt dringend eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Diebstahl an. Ladendieben drohen kaum Konsequenzen; die Schäden sind enorm.

Lesezeit: 3 Minuten

Durch Ladendiebstähle entstehen dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel (LEH) enorme Verluste. Dem EHI Retail Institute in Köln zufolge belief sich im Jahr 2022 die gesamte Inventurdifferenz im LEH auf 1,72 Mrd. €. Davon gehen schätzungsweise 80 %, also etwa 1,4 Mrd. €, allein auf Diebstahl zurück.

Wird der 2023 von der Polizeilichen Kriminalstatistik verzeichnete Anstieg der Ladendiebstähle von rund 23 % auf den LEH und der daraus für ihn resultierenden Inventurdifferenz übertragen, errechnet sich eine Zunahme der Verluste von mehr als 300 Mio. € auf gut 1,7 Mrd. Euro. Aus Kreisen des Lebensmittelhandels werden sogar 2 Mrd. € bis 3 Mrd. € genannt.

"Das sind unhaltbare Zustände"

Nach Erhebungen und Berechnungen des EHI Retail Institute in Köln verbuchte der gesamte deutsche Einzelhandel im Jahr 2022 einen Anstieg der Inventurverluste von zuvor 4,1 Mrd. € auf 4,6 Mrd. €. Den darin enthaltenen Anteil der Verluste durch Diebstahl von Kundschaft, Mitarbeitenden, Lieferanten und Servicepersonal beziffert das Institut auf insgesamt 3,73 Mrd. €.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl dringend eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Ladendiebstählen. „Das sind unhaltbare Zustände, Ladendiebstahl ist keine Bagatelle. Ein funktionierender Rechtsstaat darf die Augen vor der aktuellen Entwicklung nicht verschließen, sondern muss auch zur Abschreckung entschieden reagieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Rechtsstaat müsse den Schutz des Eigentums endlich wirkungsvoll und dauerhaft durchsetzen.

Hohe Dunkelziffer

Genth wies darauf hin, das in älteren Polizeilichen Kriminalstatistiken regelmäßig auf das sehr große Dunkelfeld verwiesen worden sei. Der HDE gehe weiterhin davon aus, dass die Dunkelziffer beim Ladendiebstahl bei mehr als 90% liege. Denn bei einer Vielzahl der Fälle werde die Polizei gar nicht informiert, und es werde keine Anzeige erstattet.

„Viele Handelsunternehmen berichten, dass die angezeigten Ladendiebe meist ohne größere Konsequenzen davonkommen. In der Folge wächst der Frust, oft erspart man sich dann den Aufwand einer viel zu häufig vergeblichen Anzeige. Deshalb muss klar sein: Wer im Einzelhandel klaut, muss auch spürbar bestraft werden“, verlangt Genth. Alles andere bringe die Akzeptanz und den Respekt vor dem Rechtsstaat in Gefahr.

Insbesondere der schwere, beispielsweise bandenmäßig organisierte Ladendiebstahl ist laut HDE für den Einzelhandel ein großes Problem. Hier wuchs die Zahl der Delikte im Vorjahresvergleich um rund 26%. „Es geht hier um sehr professionell organisierte Banden, die mit großer Gewaltbereitschaft massenhaft Ladendiebstähle begehen. Justiz und Polizei müssen diesen Banden ihre Grenzen aufzeigen, die Einstellungen von Strafverfahren darf bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßig organisierten Begehungsformen von vornherein nicht in Betracht kommen“, betonte Genth.

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