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topplus Überschwemmungen im Winter

Niedersachsen plant rund 230 € bis 370/ha Ackerland als Hochwasserentschädigung

Das angekündigte Hochwasser-Hilfsprogramm ist weiter in Vorbereitung, jetzt gibt es neue Details.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen plant für die vom Winterhochwasser betroffenen Landwirte eine Hochwasser-Hilfsprogramm. Das Antragsverfahren ist noch nicht gestartet, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat jetzt aber weitere Details veröffentlicht:

  • Höhe des Ausgleichs bei Ackerland: Bei Ackerkulturen wird nur ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine Neuansaat durchgeführt wurde. Der Schaden wird nach aktuellem Kenntnisstand pauschal mit 466 €/ha festgelegt. Allerdings soll ein anteiliger Ausgleich der anzurechnenden Schäden erfolgen, je nachdem ob die Flächen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen oder nicht. In Überschwemmungsgebieten sollen 50 %, außerhalb 80 % des Schadens entschädigt werden, heißt es auf der Internetseite der Kammer.

  • Höhe des Ausgleichs bei Grünland: Die Schadenshöhe wird bei Grünland mit 120 €/ha festgelegt. Schäden des Grünlands sollen stets bis zu 80 % ausgeglichen werden, also rund 100 €/ha.

  • Ausgeschlossene Flächen: Keine Ausgleichszahlungen gibt es

    • für überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen,

    • für Mais- und Getreidestoppel bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht möglich wird,

    • für Flächen auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln usw.) wegen Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.

  • Die Bagatellgrenze für die Antragstellung ist derzeit auf 3.000 € je Betrieb festgelegt.

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Antragsverfahren noch unklar – aussagekräftige Fotos nötig

Allen Betroffenen, die eine entsprechende Schadensdokumentation mittels Fani-App nicht erbringen konnten, wird geraten, jetzt entsprechende Fotos anzufertigen und im Rahmen des späteren Antragsverfahrens einzureichen, so die LWK. Fotografieren Sie dazu die geschädigten und ggf. noch überschwemmten Winterkulturen und Grünlandflächen zusammen mit unveränderlichen Geländemerkmalen (Gebäude, Brücken, Straßen etc.). Die Fotos der Winterkulturen sollten noch die angebaute Kultur erkennen lassen. Entweder durch Großaufnahmen oder noch erkennbarer Drillreihen beim Wintergetreide.

Das Antragsverfahren soll nach aktuellem Kenntnisstand nach dem Sammelantrag erfolgen. Anträge für das Hochwasser-Hilfsprogramm sind dann beim Fachbereich Agrarförderung in Hannover einzureichen. Die LWK bittet darum, Fotos erst zu senden, wenn das Antragsverfahren startet.

Neben Schäden an den Ackerkulturen und Grünland werden voraussichtlich auch Schäden an Sonderkulturen und Gebäude-/Inventarschäden Berücksichtigung finden. Diese Schäden sind durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und mit dem späteren Antrag einzureichen.

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