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topplus Erntegut-Urteil

Streit um Nachbau - Saatgut-Treuhand plant rechtssicheres System für Landwirte

Ein Käufer von Getreide muss sich beim Verkäufer erkundigen, ob die Ware aus „legalem“ Saatgut erzeugt wurde. Ein Vorschlag der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH hatte zu Unmut geführt.

Lesezeit: 3 Minuten

Das sogenannte „Erntegut-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2023 sorgt weiter für Ärger. Pflanzüchter beklagen eine „teils sachferne Berichterstattung“.

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) kündigt ein Angebot an, „das Landwirtinnen und Landwirten die legale Erzeugung des Ernteguts bescheinigt und Händlern Rechtssicherheit beim Handel mit Erntegut gibt“. Das erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Stephanie Franck, die auch Vorsitzende des STV-Verwaltungsrats ist.

Es werde kurzfristig ein kostenfreies System bereitgestellt, welches für Handel und Landwirtschaft einfach zu handhaben sein werde, sagte Stephanie Franck.

"Die DBV-Kritik fußte auf unzureichenden Informationen“

Die stellvertretende BDP-Geschäftsführerin Ulrike Amoruso-Eickhorn teilte auf Anfrage gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe mit, dass die Einzelheiten zu dem System im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes diese Woche in Einbeck besprochen würden.

Sie erklärte, dass die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu einem Vorschlag der STV auf „unzureichenden Informationen“ basiere. Der BDP habe noch nichts dazu veröffentlicht. „Wir sind dabei, die Details auszuloten“, so Ulrike Amoruso-Eickhorn.

Der DBV hatte beklagt, dass sich nach den Plänen der Züchter auch diejenigen Landwirte, die auf Z-Saatgut setzten, bei der STV registrieren und zusätzlich die Kaufbelege und den Anbauumfang der einzelnen Fruchtarten angeben sollten. Im Gegenzug sollen sie nach einer Plausibilitätsprüfung eine Bescheinigung erhalten, die sie von weiteren Rechtsansprüchen seitens der Züchter freistelle. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hatte ein solches Vorgehen als nicht ausreichend durch die aktuelle Rechtslage abgedeckt gewertet und deshalb als „übergriffig“ bezeichnet.

Daten der Landwirte sind sicher

Amoruso-Eickhorn betonte indes, dass das neue System mit nur wenig Aufwand für die Landwirte verbunden sein werde. Zudem sagte sie, „wir können absolut garantieren, dass die Daten der Landwirte sicher sind.“ Die stellvertretende BDP-Geschäftsführerin kündigte eine zeitnahe Veröffentlichung des Systems an. Zugleich betonte sie, es gebe eine klare Rechtslage.

Laut BDP müssen gemäß dem BGH-Urteil Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Franck erklärte, dass der Handel widerrechtlich erzeugten Materials die Sortenschutzrechte verletze. „Verkäufer und Abnehmer von Erntegut müssen darüber Klarheit gewinnen, auf welche Weise sie die rechtmäßige Erzeugung der Ernte verlässlich sicherstellen können und welche Dokumente dafür geeignet sind“, so die BDP-Vorsitzende.

Franck erläuterte, dass eine aus geschützten Sorten erwachsene Ernte dann rechtmäßig sei, wenn der Sortenschutzinhaber der Erzeugung zugestimmt habe, dass heiße in der Regel, wenn er die ihm zustehende Lizenzgebühr erhalten habe. Werde Z-Saatgut eingesetzt, werde die Ernte rechtmäßig erzeugt. Dasselbe gelte, wenn Nachbausaatgut unter Einhaltung der Nachbaubestimmungen eingesetzt werde, insoweit also insbesondere die Nachbaugebühr bis zum 30. Juni eines jeden Jahres bezahlt worden sei.

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