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Verpackungsgesetz lässt Verbraucherpreise steigen

Der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisiert den Vorschlag, die Pfandpflicht auf Milchverpackungen sowie Weinflaschen oder Saft auszudehnen. Die bestehende Verpackungsordnung („Grüner Punkt“) hat sich aus Sicht des MIV sehr bewährt, sodass kein hinreichender Grund besteht, dieses etablierte System zu zerschlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisiert den Vorschlag, die Pfandpflicht auf Milchverpackungen sowie Weinflaschen oder Saft auszudehnen. Die bestehende Verpackungsordnung („Grüner Punkt“) hat sich aus Sicht des MIV sehr bewährt, sodass kein hinreichender Grund besteht, dieses etablierte System zu zerschlagen.



Dass Milch, Saft und Wein bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, hatte gute Gründe: Die Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer. Wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll sich das bald ändern. Die Verpackungen sollen dann zum Lebensmittelhändler zurückgebracht werden, so der MIV in einer Mitteilung.



„Die Rücknahmeautomaten in den Geschäften sind für solche Verpackungen gar nicht ausgelegt“, sagte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt.“ Darüber hinaus würde die geänderte Pfandpflicht eine hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen. „Diejenigen, die das neue Verpackungsgesetz politisch vorantreiben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass es steigende Verbraucherpreise nach sich ziehen wird“, meint Heuser. Bis heute waren Milch und Milcherzeugnisse von der Bepfandung ausgenommen und das hat der deutsche Verbraucher auch so gelernt.



Das bisherige System hat nach Überzeugung des MIV gut funktioniert. Gerade junge Familien mit kleinen Kindern sind Großverbraucher an Milch. Und diese würden morgen mit zusätzlicher Arbeit belastet. Der Verband fordert daher eine Überarbeitung der Bundesratsstellungnahme. „Das Gesetz gehört in die Mülltonne“, so Heuser.

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