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Staatssekretärin Nick hält Stoffstrombilanz für unverzichtbar

Für die Regierung ist die Stoffstrombilanz ein wirkungsvolles Instrument, um den Umgang mit Nährstoffen im Gesamtbetrieb objektiv zu bewerten. Doppelte Datenerhebung sieht sie nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Für die Bundesregierung ist die Stoffstrombilanz unverzichtbar. Das stellt Agrar-Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick klar. „Die Stoffstrombilanz ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Ressourceneffizienz beim Umgang mit Nährstoffen im Gesamtbetrieb objektiv zu bewerten“, so die Grünen-Politikerin.

Nick weist zugleich die Kritik an einem hohen Verwaltungsaufwand zurück. Ihren Angaben zufolge finden sowohl für die Stoffstrombilanz als auch für die geplante Monitoringverordnung bereits im Betrieb erhobene Daten Verwendung.

„Eine Doppelung der Datenerhebung oder Datenbereitstellung gibt es nicht, da die geplante Monitoringverordnung auf die Daten nach den Vorgaben der Düngeverordnung und die Stoffstrombilanzverordnung auf die Buchführungsdaten im Betrieb zurückgreifen“, stellt die Staatssekretärin klar. Geplante Maßnahmen zur Entlastung der Landwirte umfassten zum Beispiel die Orientierung an Schwellenwerten nach der Düngeverordnung hinsichtlich der bilanzpflichtigen Betriebe sowie eine Verlängerung von Aufzeichnungsfristen.

Zusage gegenüber Brüssel

Die erhobenen Daten werden zudem benötigt, um die EU-Kommission zu beruhigen. Deutschland hatte bekanntlich zugesagt, die Wirkung der Düngeverordnung anhand einer robusten und belastbaren Datenbasis zu überprüfen. „Nur auf dieser Grundlage kann mit der EU über erweiterte Maßnahmendifferenzierungen auf regionaler Ebene verhandelt werden“, betont die Staatssekretärin.

Mit der Stoffstrombilanz liege eine Bewertungsgrundlage der Betriebe vor, die als weiterer Aspekt einer möglichen erweiterten Maßnahmendifferenzierung auf einzelbetrieblicher Ebene in die Verhandlungen mit der EU-Kommission eingebracht werden könne. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur Novelle des Düngegesetzes werde der Referentenentwurf zur Änderung der Stoffstrombilanzverordnung auf den Weg gebracht, kündigt Nick an.

Nitratinitiative betont Handlungsbedarf

Unterdessen kritisiert eine Reihe von Verbänden aus den Bereichen Umwelt und Wasserwirtschaft einen Stillstand bei der Novelle des Düngegesetzes. Allgemeines Ziel des Düngegesetzes sei die deutliche Reduzierung der Nitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips, erklärt die sogenannte „Nitratinitiative“. Hierzu gehöre auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge.

„Die Verbände der Nitratinitiative fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der Zusage Deutschlands für den Gewässerschutz“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Damit würde deutlich, dass sich die Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten Zugeständnisse halte und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie ernst nehme.

Ohne Gesetzesfortschritt verstoße Deutschland mit dem fehlenden Wirkungsmonitoring hingegen weiter gegen die EU-Nitratrichtlinie. Nach wie vor überschritten 26,7% der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland den Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Wasser.

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