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Frist läuft bis 15. Mai

So kommen Sie zum Agrarantrag 2024

Agrarantrag, Mehrfachantrag, Sammelantrag: Für 2024 ist die Beantragung der GAP-Zahlungen in den Bundesländern gestartet. Die Frist endet am 15. Mai. Eine Übersicht über die Portale und Konditionen:

Lesezeit: 5 Minuten

Auch 2024 läuft die Beantragung der Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) je nach Bundesland unter verschiedenen Begriffen und auf unterschiedlichen Webportalen. Die Frist zum Einreichen ist mit dem 15. Mai 2024 hingegen überall gleich.

Neu im Vergleich zum Vorjahr 2023 sind vor allem die Alternativen zur Stilllegung aus GLÖZ 8 und veränderte Prämienhöhen bei den Öko-Regelungen.

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Bei diesen Antragsportalen können Sie in Ihrem Bundesland mit dem Agrarantrag loslegen:

Baden-Württemberg (BW): Gemeinsamer Antrag mit FIONA

In Baden-Württemberg erfolgt die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags über FIONA. Die Abkürzung steht für Flächeninformation und Online-Antrag. Informationen zum Antragsverfahren hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg online zusammengestellt.

Bayern: Mehrfachantrag 2024 mit iBALIS stellen

In Bayern ist der Mehrfachantrag Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informations-System (iBALIS) aktiviert. Antragsdaten können eingegeben und abgeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bereits abgeschickten Antrag aufgrund von Korrekturen zurückzuziehen und erneut abzusenden. Merkblätter, eine Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie alle wichtigen Formulare gibt es beim Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Brandenburg (BB): Agrarantrag 2024 über zwei Verfahren

In Brandenburg ist die Bearbeitung und Einreichung des Agrarförderantrags 2024 seit dem 27.3.2024 möglich. Im Antragsjahr 2024 werden noch zwei Anmeldeverfahren für den Agrarförderantrag zur Verfügung gestellt:

  • Das bisher bekannte Verfahren mit BNR-ZD und ZID-PIN (mit Datenbegleitschein)

  • Neue Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) (ohne Datenbegleitschein)

Ab der kommenden Antragstellung wird in der Antragssoftware hingegen nur noch die Anmeldung mit Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) möglich sein.

Die Besonderheiten für die Beantragung 2024 hat das Land in einer Broschüre zusammengefasst.

Hessen: Gemeinsamen Antrag 2024 im Agrarportal Hessen

In Hessen erfolgt die Umsetzung von Direktzahlungen, Ausgleichzulagen für benachteiligte Gebiete, die HALM-Förderung und die Weinbauförderung im hessischen Agrarportal. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hat Informationen zur Antragstellung und einen GAP-Prämienrechner zusammengestellt.

Direkter Link zum Antrag im Agrarportal-Hessen (aus technischen Gründen ist der Link zum Agrarportal-Hessen von dieser Seite leider nicht direkt erreichbar.)

Mecklenburg-Vorpommern (MV): Agraranträge für 2024 verfügbar

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Agrar-Antrag 2024 zur Bearbeitung und Erfassung freigeschaltet. Die Antragsfrist endet am 15.05.2024. Später eingereichte Anträge werden pro Werktag Verspätung mit 1 % Prämienkürzung behandelt und nach dem 31.05.2024 insgesamt von der Antragstellung ausgeschlossen. Bis zum 31.05.2024 können landwirtschaftliche Parzellen und Flächen nachgemeldet werden.

Niedersachsen: Agrarantrag über ANDI

Die Webanwendung für den Agrarantrag in Niedersachsen heißt ANDI. Die Abkürzung steht für Agrarförderung Niedersachsen Digital. Die GAP-Antragsphase ist dort am 14.03.2024 gestartet. Anträge können bis zum 15.05.2024 gestellt werden. Fragen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags gibt es bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen (NRW): Agrarantrag mit ELAN

Landwirte in Nordrhein-Westfalen (NRW) können für Agrarförderanträge die "Elektronische Antragstellung für Landwirte" - kurz ELAN - nutzen. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClients ist seit dem 15.03.2024 möglich. Informationen zum Antragsverfahren hat die Landwirtschaftskammer NRW zusammengetragen.

Rheinland-Pfalz (RLP): Gemeinsamer Antrag mit LEA

In Rheinland-Pfalz heißt das Portal mit dem Zugang zum Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag LEA. Der Start der Antragsphase 2024 fand am 25.03.2024 statt. Agraranträge können bis zum 15.05.2024 gestellt werden. Informationen zu den Antragsunterlagen für die Agrarförderung in Rheinland-Pfalz gibt es bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Saarland: Agrarantrag mit AsDigital

Im Saarland nutzen die Landwirte für den Agrarantrag die Software AsDigital. Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Das Antragsprogramm kann unter Download Antragsstellersoftware heruntergeladen und gestartet werden.

Sachsen: Sammelantrag 2024 mit DIANAweb

In Sachsen erfolgt die Bearbeitung und Einreichung des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogener Agrarförderung webbasiert mit der Anwendung DIANAweb. Das Verfahren für den Sammelantrag 2024 ist freigeschaltet.

Sachsen-Anhalt: Antrag über ELAISA

In Sachsen-Anhalt ist seit dem 18.4.2024 das Einreichen der Anträge für die Agrarförderung 2024 möglich. Sie läuft über den Elektronischen Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA). Eine Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 hält das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt bereit.

Schleswig-Holstein (SH): Antragsstellung über ELSA

In Schleswig-Holstein erfolgt die Antragsstellung über ELSA, was für Elektronischer Sammelantrag steht. Erläuterungen und Hinweise zum Sammelantrag 2024 gibt es hier.

Thüringen: Agraranträge über PORTIA

In Thüringen läuft die Beantragung über die Online-Plattform PORTIA. Die Sammelantragstellung 2024 ist dort gestartet. Informationen zur Antragstellung hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hier zusammengetragen.

Ihre Meinung ist gefragt!

Wie kommen Sie 2024 mit dem Agrarantrag klar? Was läuft besser als 2023? Wo liegen Ihre Hauptprobleme mit dem Antrag und den Vorgaben für die Agrarzahlungen 2024?

Schreiben Sie mir Ihre Erfahrungen an stefanie.awater-esper@topagrar.com. Die interessantesten Aussagen veröffentlichen wir immer freitags auf unserer Seite.

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