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Wölfe: Zuwanderung nach NRW beunruhigt Tierhalter

Mit der jüngsten Sichtung eines Wolfes im nördlichen NRW wächst auch im Rheinland die Sorge vor den Folgen für die Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Darauf weist der der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der jüngsten Sichtung eines Wolfes im nördlichen NRW wächst auch im Rheinland die Sorge vor den Folgen für die Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Darauf weist der der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin.


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So wurden bereits im vergangenen Jahr Weidetiere in Hamminkeln und Rösrath sowie im angrenzenden Westerwald gerissen. Erhebliche Unruhe ausgelöst hat zudem, dass in Niedersachsen selbst ausgewachsene Rinder Opfer von Wolfsangriffen wurden. Unmittelbare Tierverluste durch Wolfsrisse und die tierärztliche Versorgung verletzter oder sterbender Tiere stellen dabei oft nur die „Spitze des Eisbergs“ dar.

 

Aus Sicht des RLV ist es daher konsequent, dass im Rahmen der kürzlich vorgelegten „Förderrichtlinie Wolf“ auch Verlammungen und Verkalbungen durch das Hetzen der Herde entschädigt werden sollen. Hierfür hatte sich der landwirtschaftliche Berufstand in NRW bis zuletzt stark gemacht.


Anders als noch im Entwurf vorgesehen und ethisch unabdingbar, sollen auch tierärztliche Behandlungskosten entschädigt werden, die den Wert eines verletzten Tieres übersteigen. Während sich das Umweltministerium mit der Förderrichtlinie auf die Rückkehr des grauen Räubers vorbereitet sieht, drohen Tierhalter im Ernstfall dennoch auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben. So wurde mit der Richtlinie eine Obergrenze von 15.000 € je drei Jahre festgelegt – eine Schadenssumme, die in größeren Herden bei wiederholten Wolfsangriffen schnell überschritten werden kann.

 

Die Obergrenze soll ebenfalls gelten für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen, die zudem nur anteilig und in ausgewiesenen Wolfsgebieten bezuschusst werden. Personal- und Sachaufwand für die gesonderte Aufstallung verletzter oder traumatisierter Tiere wird ebenso wenig erstattet wie Folgekosten für Aufbau und Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.


Die auf nicht ganz fünf Jahre befristete Förderrichtlinie sieht für Tierhalter im übrigen keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung oder Förderung vor, die Gewährung erfolgt vielmehr im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Akzeptanz für die Zuwanderung des Wolfes wird nach Überzeugung des RLV aber nur gelingen, wenn wirtschaftliche Nachteile nicht bei den Tierhaltern abgeladen werden.


Ohne den schonenden Einsatz von Schafen und Rindern in der Landschaftspflege oder im Vertragsnaturschutz ist zudem erfolgreicher Artenschutz kaum mehr denkbar – hier steht vieles auf dem Spiel. Über einen vollständigen und rechtssicheren Ausgleich aller finanziellen Nachteile hinaus bedarf es daher eines klaren Bekenntnisses zur Zukunft der Weidetierhaltung in NRW, mahnt der RLV.

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