Nordrhein-Westfalen will über den Bundesrat ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung anschieben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hält das für nicht zielgerichtet. Auch die Koalition von CDU/CSU und SPD im Bundestag ist darin uneins.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt lehnt einen Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen ab, per Gesetz gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen. „Der Großteil unserer Lebensmittelabfälle entsteht in den Privathaushalten, da können wir mit einem Gesetz nichts erreichen“, sagte der CSU-Politiker der Saarbrücker Zeitung.
In einem Bundesratsantrag fordert das rot-grün regierte NRW die Bundesregierung auf, wie in Frankreich, Finnland oder Italien „eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten“. Pro Jahr würden mindestens elf Millionen Tonnen Nahrungsmittel weggeworfen. Die Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft kämen mit zwei Millionen Tonnen hinzu. In Frankreich etwa sind große Supermärkte dazu verpflichtet, überschüssige Nahrungsmittel zu spenden.
SPD-Verbraucherexpertin Elvira Drobinski-Weiß begrüßte laut der Zeitung den Vorstoß. „Dem Handel das Vernichten von Lebensmitteln zu untersagen und ihn zur Weitergabe an wohltätige Einrichtungen zu verpflichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte sie. Dagegen sprach Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) dort von einem „Wegwerfgesetz“, das einer „Kühlschrank- und Mülleimerpolizei“ gleichkomme. „Aufklärung ist das Zauberwort. Ernährung gehört endlich in alle Lehrpläne“, so Connemann. Der Bundesratsantrag soll am 10. März in der Länderkammer beraten werden.