Leserfrage zum Grünland-Irrsinn: Wann greift Schmidt durch?
Auf meinen ertragsschwachen Ackerflächen baue ich Ackergras für mein Milchvieh an. Allerdings muss ich die Flächen alle fünf Jahre umbrechen, damit sie nicht zu Dauergrünland werden. Für Dauergrünland, das auf diese Weise entsteht, sollte man seit der Agrarreform 2015 eigentlich eine Umwandlungsgenehmigung bekommen.
Frage: Auf meinen ertragsschwachen Ackerflächen baue ich Ackergras für mein Milchvieh an. Allerdings muss ich die Flächen alle fünf Jahre umbrechen, damit sie nicht zu Dauergrünland werden. Für Dauergrünland, das auf diese Weise entsteht, sollte man seit der Agrarreform 2015 eigentlich eine Umwandlungsgenehmigung bekommen. Das sollte zumindest dann gelten, wenn es sich – wie bei mir – um nicht umweltsensibles Dauergrünland handelt.
Weil in meinem Bundesland die Grünlandfläche jedoch seit 2012 um mehr als 5 % abnahm, würde ich dennoch keine Genehmigung erhalten. Daher muss ich weiter regelmäßig pflügen.
Im Herbst meldeten Sie auf top agrar online, dass sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bei der EU-Kommission für eine Abschaffung dieser unsinnigen Regelung einsetzen will. Hat er dabei schon etwas erreicht?
Antwort: Nein. Wie uns das Ministerium auf Anfrage mitteilt, habe Deutschland diese Forderung in den laufenden Verhandlungen über eine Vereinfachung der EU-Agrarpolitik eingebracht. Man werde auch weiterhin darauf drängen. Die EU-Kommission lasse bislang jedoch keine Bereitschaft erkennen, darauf einzugehen.
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 44, Fax: 0 25 01/8 01-6 54, oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor.
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Frage: Auf meinen ertragsschwachen Ackerflächen baue ich Ackergras für mein Milchvieh an. Allerdings muss ich die Flächen alle fünf Jahre umbrechen, damit sie nicht zu Dauergrünland werden. Für Dauergrünland, das auf diese Weise entsteht, sollte man seit der Agrarreform 2015 eigentlich eine Umwandlungsgenehmigung bekommen. Das sollte zumindest dann gelten, wenn es sich – wie bei mir – um nicht umweltsensibles Dauergrünland handelt.
Weil in meinem Bundesland die Grünlandfläche jedoch seit 2012 um mehr als 5 % abnahm, würde ich dennoch keine Genehmigung erhalten. Daher muss ich weiter regelmäßig pflügen.
Im Herbst meldeten Sie auf top agrar online, dass sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bei der EU-Kommission für eine Abschaffung dieser unsinnigen Regelung einsetzen will. Hat er dabei schon etwas erreicht?
Antwort: Nein. Wie uns das Ministerium auf Anfrage mitteilt, habe Deutschland diese Forderung in den laufenden Verhandlungen über eine Vereinfachung der EU-Agrarpolitik eingebracht. Man werde auch weiterhin darauf drängen. Die EU-Kommission lasse bislang jedoch keine Bereitschaft erkennen, darauf einzugehen.
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