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Notfallzulassung für Herbizid PROMAN

Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt. Die Notfallzulassung gilt für die Anwendung gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.


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Die Notfallzulassung gilt für die Anwendung gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Zeitraum zwischen dem 20. Februar und dem 19. Juni 2017.


Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

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